Finanzsatzung der OAMV

Finanzsatzung
der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Mitgliederversammlung der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat am 06.03.2010 folgende Finanzsatzung beschlossen:

§ 1 Mitgliedsbeiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für die Mitglieder des Vereins auf 25,00 Euro festgelegt.
Mitglieder im Ruhestand, bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkiet sowie Studenten zahlen auf Antrag einen ermäßigten jährlichen Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro.
Mitglieder ohne eigenes Einkommen (z.B. Schüler) sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragspflicht befreit.
Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden durch die Jahresversammlung des Vereins beschlossen.

§ 2 Spenden/Sponsoring
Spenden und Zuwendungen von Sponsoren werden, sofern sie nicht vom Spender/Sponsor an ein vom Vorstand beschlossenes Projekt gebunden sind, ausschließlich dem satzungsgemäßen Verwendungszweck zugeführt.

§ 3 Honorare/Leistungsverträge
Werden von der OAMV e.V. Leistungen auf Honorarbasis bzw. infolge von Leistungsverträgen erbracht, werden die daraus eingenommenen Mittel zu 90% an die an der Leistungserbringung beteiligten Mitglieder weitergereicht. Hierzu sind zwischen den leistungserbringenden Mitgliedern und der OAMV e.V. Unterverträge zu schließen. 10 % der eingenommenen Mittel verbleiben als Verwaltungspauschale bei der OAMV e.V.

§ 4 Rechtsgeschäfte
Zahlungsanweisungen werden durch den Schatzmeister bis zu 500 € eigenverantwortlich, unter Wahrung der Vereinsinteressen vorgenommen. Darüber hinausgehende Auszahlungen und Überweisungen bedürfen der Bestätigung/Anweisung durch den Vereinsvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter.
In Fällen besonderer Dringlichkeit können durch den Vorsitzenden oder seinem zeichnungsberechtigten Stellvertreter unter Wahrung der Vereinsinteressen Zahlungen bis zu einer Höhe von 500 € erfolgen. Über erfolgte Zahlungen ist der Schatzmeister zu informieren.
Für vom Vorstand berufene Arbeitsgruppen können Finanzmittel bereitgestellt werden. Der Vorsitzende der jeweiligen Arbeitsgruppe handelt eigenverantwortlich und nachweislich mit den ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln.
 
§ 5 Mittelverwendung
Für die Verwendung der vereinseigenen finanziellen Mittel wird folgendes festgelegt:

    (1) Die Auslösung von Aufträgen mit einem finanziellen Volumen von mehr als 500 Euro erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Vorstandes. Der Beschluss ist im Protokoll der Vorstandssitzung zu protokollieren.
    (2) Die OAMV e.V. gibt satzungsgemäß die Zeitschrift „Ornithologischer Rundbrief für Mecklenburg-Vorpommern“ heraus. Die Zeitschrift wird an die Mitglieder der OAMV e.V. kostenlos versandt. Bei Abgabe an Nichtmitglieder wird eine Schutzgebühr erhoben. Die Auftragsabwicklung für die Herstellung und Versand der Zeitschrift erfolgt durch den Schatzmeister in Abstimmung mit dem Schriftleiter und Informationspflicht an den Vorstand.
    (3) Die OAMV e.V. gibt zur Information der Mitglieder jährlich bis zu vier Rundschreiben heraus. Die Rundschreiben werden an die Mitglieder der OAMV e.V. kostenlos versandt. Für die Herstellung und den Versand ist der Schriftführer der OAMV e. V. verantwortlich. Die bei der Herstellung und Versand der Rundschreiben anfallenden Kosten werden auf Nachweis bei dem Schatzmeister der OAMV e.V. abgerechnet und rückerstattet.
    (4) Die Porto und Bürokleinmittelkosten der Seltenheitenkommission der OAMV e.V. werden auf Auftrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise beim Schatzmeister rückerstattet.
    (5) Für die Ehrung von Mitgliedern der OAMV e.V. bei runden Geburtstagen (über 50 Jahre), besonderen Jubiläen oder Todesfällen werden durch den Schriftführer der OAMV e.V. Grußkarten versandt. Die dabei anfallenden Kosten werden auf Nachweis bei dem Schatzmeister der OAMV e.V. abgerechnet und rückerstattet.
    (6) Für weitere satzungsgemäße Projekte können nach Beschluss des Vorstandes Finanzierungen oder Teilfinanzierungen erfolgen.
    (7) Sofern bei auf Beschluss des Vorstandes erfolgten Veranstaltungen und Beratungen ein Imbiss bzw. alkoholfreie Erfrischungsgetränke gereicht werden, werden die dabei entstehenden Kosten auf Antrag und Nachweis beim Schatzmeister rückerstattet.
    (8) Aufwandsentschädigungen

      8.1. Für Fahrten im Interesse des Vereins mit privatem PKW wird dem Fahrzeughalter eine Aufwandsentschädigung von 0,30 € je gefahrenen Kilometer gezahlt. 
      Vor Antritt der Fahrt sind diese durch den Vereinsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter schriftlich zu genehmigen.
      8.2. Bei durch den Vorstand beauftragter Teilnahme an Tagungen und Beratungen können durch den beauftragten Teilnehmer Kosten für Unterkunft und öffentliche Verkehrsmittel (Bahnkosten 2. Klasse) geltend gemacht werden. Die Kosten werden auf Antrag und Nachweis beim Schatzmeister rückerstattet.
      8.3. Die bei der Arbeit im Vorstand der OAMV e.V. entstandenen Telefon- und Portokosten werden auf Antrag und Nachweis beim Schatzmeister rückerstattet.

§ 6 Auszahlungen
Die Auszahlungen, nach § 5 dieser Finanzsatzung, sind an entsprechende Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen oder anderen Zuwendungen o.ä. gebunden.

Diese Finanzsatzung tritt laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.03.2010 in Kraft.

Unterschrift : gez. K.-D. Feige
                        Vorsitzender
Unterschrift : gez. W. Scheller
                        Stellv. Vorsitzender
Unterschrift : gez. S. Müller
                        Schriftführer
Güstrow, 06.03.2010

PDF-Version der Finanzsatzung