Aufwandsentschädigungen für Kartierer:innen
1 TK/4 = 750 €
Für jeden in M-V abschließend bearbeiteten Messtischblattquadranten wird einmalig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 750 € gezahlt. Die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (OAMV) möchte sich damit herzlich für das große Engagement und die wertvolle Arbeit bedanken, die die Kartierer:innen in das ADEBAR-Projekt des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA) einbringen. Euer Einsatz ist ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen des Projekts und zur Erfassung der Vogelwelt in Mecklenburg-Vorpommern!
In diesem Zusammenhang sind folgende Informationen zu beachten:
- Die Aufwandsentschädigung gilt sowohl für die zurückliegende als auch alle bevorstehenden Kartiersaisons
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den TK/4-Verantwortlichen und einmalig pro TK/4! Die faire Verteilung unter den Mit-Kartierenden eines TK/4 obliegt der verantwortlichen Person in Absprache mit den Kartierenden; dies ist bei der Anmeldung in der Mitmachbörse entsprechend zu berücksichtigen
- Die Auszahlung ist an bestimmte Kriterien geknüpft, welche unten genauer definiert werden
- Das Formular zum Antrag auf Auszahlung findet ihr hier.
- Das Formular zum Antrag auf Auszahlung sendet ihr bitte nach selbständiger Überprüfung der Auszahlungskriterien per E-Mail oder Postversand an die auf dem Formular angegebene Kontaktadresse eurer Landeskoordination (ILN Greifswald)
Auszahlungskriterien
- Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und legen die Einschätzung, ob ein TK/4 als weitestgehend abgeschlossen betrachtet werden kann, zum größten Teil in eure eigenen Hände.
- Eure Landeskoordination prüft die Anträge anhand folgender Kriterien:
- Anzahl festgestellter Arten
- Anzahl vollständiger und unvollständiger Listen
- Anzahl abgeschlossener Auswertungen auf Artebene im Dashboard
- Zur groben Orientierung:
- Die durchschnittliche Artanzahl pro TK/4 in M-V lag bei ADEBAR 1 bei 97 Arten (ADEBAR- und Nicht-ADEBAR-Arten zusammengezählt!).
- Die Methodik des DDA gibt ca. 20 vollständige und zehn unvollständige Listen pro TK/4 vor.
- Zum weitaus überwiegenden Teil der festgestellten ADEBAR-Arten liegt eine Auswertung im Dashboard vor (zu mindestens ca. 80 %).
Hier noch ein rechtlicher Hinweis: Die Ehrenamtspauschale soll 2026 bei 960 € liegen. Wenn dieser Betrag nicht überschritten wird, muss die Aufwandsentschädigung nicht versteuert werden. Ab dem zweiten kartierten Quadranten müssen also Steuern abgeführt werden.
Bei Fragen rund um das Thema Aufwandsentschädigung wendet euch bitte direkt per E-Mail an eure Landeskoordinatoren Marcel Tenhaeff und Hannes Luck im ILN Greifswald.