Neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands erschienen

24.06.2021
Neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands erschienen

Der DDA informiert:

In dieser Woche stellte das Nationale Gremium Rote Liste Vögel in der bereits sechsten Fassung die aktuelle Rote Liste der Brutvögel Deutschlands der Öffentlichkeit vor.

43 Prozent der 259 regelmäßig in Deutschland brütenden heimischen Vogelarten mussten in die neue Rote Liste aufgenommen werden, inklusive der in Deutschland ausgestorbenen Brutvogelarten. Somit steht annähernd jede zweite Brutvogelart auf der neuen Roten Liste und ist somit bedroht.

„Besonders hervorzuheben ist, dass es vor allem in der höchsten Gefährdungskategorie ‚Vom Aussterben bedroht‘ zu einem deutlichen Anstieg kam. Hier nahm die Artenzahl um über zehn Prozent gegenüber der vorherigen Fassung von 2015 zu, um Arten wie Raubwürger oder Knäkente“, so DRV-Präsident Dr. Andreas von Lindeiner.

Damit sind nun 33 oder knapp 13 Prozent der deutschen Brutvogelarten vom Aussterben bedroht. Hierunter fallen auch Arten, die im besonderen Fokus des Artenschutzes stehen, wie Uferschnepfe, Großtrappe oder Auerhuhn.

„Der Zustand der deutschen Brutvogelwelt ist somit nach wie vor als ausgesprochen kritisch zu bewerten. Trotz vielfältiger Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen, die von einer großen Zahl von Institutionen, Vereinen und Verbänden, vor allem aber auch einer sehr großen Zahl ehrenamtlich Aktiver umgesetzt werden, ist eine Trendumkehr bislang nicht erkennbar“, so stellt Dr. Hans-Günther Bauer, Sprecher des Rote Liste Gremiums, fest. Erfreulicherweise zeigt sich aber auch in dieser Liste, dass sich eine langfristige, kontinuierliche und fachlich fundierte Vogelschutzarbeit lohnt: So konnte mit dem Weißstorch eine weitere charismatische Brutvogelart, die jahrzehntelang Ziel intensiver Schutzbemühungen war, in die „Vorwarnliste“ überführt und somit aus der eigentlichen Roten Liste entlassen werden.

„Vor allem in der (halb-)offenen Agrarlandschaft ist der anhaltende und dramatische Bestandsrückgang fast aller Brutvogelarten nicht gestoppt. Wiesenvogelarten, wie Bekassine, Uferschnepfe oder Brachvogel, die früher ganze Landstriche charakterisierten, sind heute ausnahmslos ‚Vom Aussterben bedroht‘ “, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Mit Wiesenpieper oder Kiebitz mussten ehemals häufige bis sehr häufige Arten unverändert in die Kategorie „Stark gefährdet“ eingeordnet werden. Mit der Sperbergrasmücke, dem Feldschwirl oder dem Rotschenkel sind weitere Arten dieser Lebensräume in dieser Roten Liste hochgestuft worden. „Viele Arten erleiden in der Agrarlandschaft, die annähernd die Hälfte der Fläche Deutschlands ausmacht, massive Bestandsrückgänge, die sich noch gar nicht in der Liste abbilden. So sind die Bestände vieler ehemals noch sehr häufiger Vogelarten, wie von Star oder Feldlerche, massiv zurückgegangen.“, sagt Schäffer weiter.

„Gemäß den Zielen der neue EU-Biodiversitätsstrategie sollen 30% aller gefährdeten Arten bis 2030 in einen guten Erhaltungszustand gebracht werden. Ähnliche Ziele gab es bereits für 2010 und 2020 und wurden glatt verfehlt“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die neue Rote Liste der Vögel legt hier klar den Finger in die Wunde: Unverändert gilt fast die Hälfte aller Arten als gefährdet. Eine Trendwende muss bei einer naturverträglichen Agrarpolitik und verstärkten Anstrengungen beim Schutz von Insekten, der Hauptnahrung vieler gefährdeter Arten ansetzen.“

Das Nationale Gremium Rote Liste Vögel fordert daher die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf, endlich konsequent Maßnahmen gegen den Vogelartenschwund einzuleiten und umzusetzen. Diese müssen in Intensität und Flächengröße prioritär dem Agrarraum in Deutschland gelten und umfassend der Bewirtschaftung der Flächen, dem Angebot an vielfältigen Vegetationsstrukturen in der Offenlandschaft wie auch der Nähr- und Schadstoffsituation gelten.

„Darüber hinaus bedarf es eines umfassenden Vogelschutz-Programms in und für Deutschland, um am Beispiel der Vögel ein systematisches und beispielgebendes Gesamtprogramm zum Erhalt dieser charismatischen und in der Bevölkerung bekannten und beliebten Gruppe der heimischen Biodiversität mit Wirkungen über diese Gruppe hinaus vorzulegen“, fordert Andreas von Lindeiner. Ein solches Programm muss sich allen Lebensräumen widmen, aber auch den politischen Rahmen verbessern und die Gesellschaft einbeziehen. Es muss auf konkreten naturschutzbiologischen Forschungsergebnissen basieren sowie Öffentlichkeitsarbeit und Internationalität berücksichtigen.

Die bislang erzielten, durchaus beachtenswerten Erfolge im Vogelschutz zeigen, dass eine Trendumkehr in vielen Bereichen möglich ist. Sie bedürfen allerdings erheblich verstärkter Anstrengungen und einer querschnittsorientierten und integrierten Biodiversitätspolitik, gerade auch in Anpassung an den Klimawandel. Die gesellschaftliche Unterstützung zum Schutz sowohl der Vogelwelt als auch der Biodiversität ganz allgemein ist in den zurückliegenden Jahren in Deutschland stark gewachsen. Die Zeit ist reif, hier endlich substanziell Maßnahmen anzugehen und Fortschritte zu erzielen.

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