Unterschutzstellungsverfahren für das Peenetal ist eröffnet

18.02.2021
Unterschutzstellungsverfahren für das Peenetal ist eröffnet

Das Umweltministerium teilte mit:

"Es ist vorgesehen, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Ein Großteil der Kernzone zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt. Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene mit etwa 7000 Hektar Größe, welcher die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt.

Die oberste Naturschutz­behörde hat am 5. Februar 2021 die vierwöchige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht eröffnet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie eine Verbandsbeteiligung werden voraussichtlich im II. Halbjahr 2021 folgen.

In Abhängigkeit von der Anzahl der Hinweise und Einwendungen sowie der Anzahl und Dauer der Erörterungs- und Abstimmungstermine wird das Verfahren ca.3 Jahre in Anspruch nehmen. Mit der Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Peenetal von Anklam bis zum Peenestrom und Haff“ kann ein durchgehender Schutz des überregional bedeutsamen Flusstalmoores der Peene als Hotspot der Biodiversität, als Natura 2000 Gebiet sowie ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch Moorschutz erreicht werden."

 

Wir hoffen, dass das Verfahren auch den Regierungswechsel nach der Landtagswahl gut übersteht.

<< zurück zur Übersicht