nd-online.de: Jagdaussteiger stört Förster und Bauern

Wie viele Rehe, Hirsche und Wildschweine dem deutschen Wald gut tun, darüber gehen die Meinungen zwischen Jägern und Naturschützern seit jeher auseinander. Geregelt ist die Jagd im Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Ländergesetzen. Und die dekretieren auf allen bejagbaren Grundstücken die Jagdpflicht, egal ob in privatem oder staatlichem Besitz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat diese Pflicht Ende Juni aufgeweicht. Künftig, so urteilten die Richter in Straßburg, müssten Eigentümer die Jagd auf Grundstücken, die kleiner als 75 Hektar sind, nicht mehr dulden. Dies verstoße gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei, begründeten sie ihr Urteil. Recht bekam damit ein Vegetarier aus Baden-Württemberg, der zwei Wald- und Wiesenflächen mit einer Größe von weniger als je 75 Hektar besitzt. Weil er damit automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft wurde und damit die Jagd auf seinen beiden Grundstücken dulden musste, klagte er. Mit Erfolg. Nun müssen die Behörden sehen, wie sie das Urteil in deutsches Recht umsetzen.

Auswirkungen könnte der Richterspruch auf die Wildbestände haben: »Ohne Jagd würden die Bestände von Reh-, Rot- und Schwarzwald schnell ansteigen«, sagt der Wildökologe Sven Herzog von der Technischen Universität (TU) Dresden. Allerdings sei noch unklar, welche Folgen diese Zunahme im Wald hätte. »Manche Forstwirtschaftler rechnen mit einer Abnahme der Biodiversität, weil mehr Rehe und Hirsche auch mehr Pflanzen und Jungtriebe fressen. Ökologen denken dagegen, dass durch die höheren Bestände Offenlandbereiche zunehmen, in denen sich beispielsweise Insekten und Vögel ansiedeln werden, die ansonsten in geschlossenen Waldbereichen nicht heimisch sind«, sagt der TU-Forscher.

In der Land- und Forstwirtschaft allerdings ist man besorgt. »Das wird zum Problem, wenn die Tiere bei der Nahrungssuche in angrenzenden Wäldern und auf Feldern große Schäden anrichten«, sagt Rolf Schlude vom Ökologischen Jagdverband Baden-Württemberg. Deshalb fordert der Deutsche Jagdschutzverband, dass Grundstücksbesitzer, die als Mitglied der Jagdgenossenschaft keine Jagd dulden, für den Wildschaden auf angrenzenden Flächen mithaften sollten.

Das Urteil berührt im Kern auch einen stetigen Streitpunkt zwischen Jägern und Naturschützern. Naturschutzorganisationen wie der NABU fordern eine Abkehr von der traditionellen Jagd. Das gilt insbesondere für Schutzgebiete: »Die Jagd muss dem Schutzzweck dienen«, betont NABU-Waldreferent Stefan Adler. Ein Beispiel: Verhindern hohe Bestände von Rehen und Hirschen den Aufwuchs von jungen Bäumen, darf geschossen werden.


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